Förderung beantragt der Kursteilnehmer
Bei allen nicht veranstaltergeförderten Kursen liegt es im Interesse des Kursteilnehmers sich über die Fördermöglichkeiten bei den zuständigen Förderstellen zu informieren und rechtzeitig die Förderung zu beantragen. Als Vorraussetzung für die Förderung ist Anwesenheit von mindestens
80 % der Unterrichtsstunden erforderlich, für den erfolgreichen Kursbesuch erhalten sie eine Kursbescheinigung der Forstlichen Ausbildungsstätte Traunkirchen.
Die jeweiligen Landesförderdienststellen entscheiden über die Bewilligung von Förderungen. Seitens der Forstlichen Ausbildungsstätte Traunkirchen wird folgende Vorgangsweise vorgeschlagen:
1. | Kursanmeldung bei der FAST Traunkirchen durchführen |
2. |
Förderansuchen bestehend aus Förderantrag mit Beschreibung des Vorhabens und Verpflichtungserklärung downloaden, ausfüllen und an zuständige Förderstelle übermitteln. |
3. |
Kurs besuchen |
4. |
Teilnahmebestätigung und Rechnung an zuständige Förderstelle senden. |
Downloads | ||
Förderansuchen (4-seitig) | ![]() |
731k |
Verpflichtungserklärung | ![]() |
32k |
Liste der Förderstellen | ![]() |
38k |
Gemäß der Förderrichtlinien wird eine Förderung von Kursen (ohne Verpflegsleistung) und Informationsmaterial (Kosten mindestens ¿ 75,- je Maßnahme und Teilnehmer mit einer Förderhöhe von 66 bis max. 83 %) in Aussicht gestellt.